2021-09-08: Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 4 , 6 (Geschäftsführung und Vertretung), 7 (Gesellschafterversammlung) und 8 (Dauer der Gesellschaft und Kündigung) beschlossen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.