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Deutsches Rotes Kreuz Horstedt

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HR-Bekanntmachungen:

2012-05-14:
Verkehrsverein Ahlden/Aller e.V., Ahlden/Aller ( Ahlden/Aller). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2011 und seiner Ergänzung vom 03.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 21.06.2011 bzw. vom 07.02.2012 und der Mitgliederversammlung des weiteren übertragenden Rechtsträgers vom 21.06.2011 bzw. vom 07.02.2012 mit dem im Wege der Verschmelzung neu gegündeten Verein: Verkehrsverein Samtgemeinde Ahlden e.V., mit Sitz in Hodenhagen (AG Walsrode, VR 200761) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit dieser Eintragung und der Eintragung des neu gegründeten Vereins am gleichen Tage wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.