2009-03-20: Die Hauptversammlung vom 19.02.2009 hat die Änderung der Satzung in § 4 beschlossen. Geschäftsanschrift: Burchardstraße 8, 20095 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
2012-09-18: Nicht mehr Vorstand: Dörlitz, Jan-Hendrik, Hamburg, *08.05.1979.
2013-04-16: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
2016-06-28: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
2018-03-27: Änderung zur Geschäftsanschrift: Neustädter Neuer Weg 22, 20459 Hamburg.
2018-09-04: Geändert, nun Vorstand: Theis, Hendrik, Lübeck, *05.03.1979, einzelvertretungsberechtigt.
2019-04-26: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
2019-07-12: Änderung zur Geschäftsanschrift: Stadthausbrücke 1-3, c/o The Naga Group AG, 20355 Hamburg.
2019-10-14: Bestellt Vorstand: Luecke, Andreas Hermann, Hamburg, *06.05.1963, einzelvertretungsberechtigt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
2020-01-24: Nicht mehr Vorstand: Theis, Hendrik, Lübeck, *05.03.1979; Warnecke, Pascal, Buxtehude, *07.10.1978.
2020-04-09: Änderung zur Geschäftsanschrift: Hohe Bleichen 12, c/o The Naga Group AG, 20354 Hamburg.
2020-07-06: Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Die Gesellschaft hat gemäß § 62 UmwG beim Handelsregister den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages eingereicht, betreffend die Verschmelzung der Naga Brokers GmbH mit Sitz in Hamburg als übertragenden Rechtsträger auf die "Hanseatic Brokerhouse Securities AG" als übernehmenden Rechtsträger.
2020-07-15: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
2020-12-08: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2020 mit der Naga Brokers GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.