2008-08-11: Die Vertreterversammlung vom 05.06.2008 hat eine Änderung des Statuts in den §§ 2, 4, 5, 7 bis 12, 14, 15, 18, 21 bis 26, 28, 29, 31 bis 39 und 43 bis 46 beschlossen. Neuer Gegenstand: 1. Die Genossenschaft errichtet und bewirtschaftet Wohnungen und Eigenheime in allen Rechts- und Nutzungsformen zu angemessenen Preisen. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Beteiligungen sind zulässig. 4. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf die Freie und Hansestadt Hamburg sowie auf das Umland in den angrenzenden Bundesländern. 5. Die Ausdehnun des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 29 f) die Voraussetzungen. Die Mitglieder haben auch im Falle der Insolvenz der Genossenschaft keine Nachschüsse zu leisten. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Neue Regelung: . Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
2016-07-20: Die Vertreterversammlung vom 02.06.2016 hat eine Änderung des Statuts in den §§ 2, 25, 29, 35, 38 und 46 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Gegenstand: 1. Die Genossenschaft errichtet und bewirtschaftet Wohnungen und Eigenheime in allen Rechts- und Nutzformen zu angemessenen Preisen. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, abreißen, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Beteiligungen sind zulässig. 4. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf die Freie und Hansestadt Hamburg sowie auf das Umland in den angrenzenden Bundesländern. 5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 29 f) die Voraussetzungen.
2020-10-05: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Schubert, Gunter Alexander, Hamburg, *21.08.1976.