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Hanselmann & Compagnie GmbH

Beratung/Consulting, LPK, EU-US..., Unser berechtigtes Interesse, LeanProductionKITS, KFT, Sparringspartner, Unserer Handlungsprinzipien
Adresse / Anfahrt
Dornierstraße 17
70469 Stuttgart
1x Adresse:

Hohnerstraße 23
70469 Stuttgart


Kontakt
27 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 27 Mitarbeiter
Gründung 2006
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-09-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.07.2007. Gegenstand: die betriebswirtschaftliche und technische Beratung von Unternehmen und anderen Organisationen einschließlich Personalberatung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Hanselmann, Jochen, Stuttgart, *07.04.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-02-06:
Neue Geschäftsanschrift: Dornierstraße 17, 70469 Stuttgart.

2016-09-15:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.08.2016 aus ihrem Vermögen den Teilbetrieb "Personalberatung" auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "abi Industriepartner GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 732538) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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