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Hansjörg Reiter GmbH

Wirtschaftsprüfung, Steuern und Recht, SysCommConsult, Beleg..., Rezeptboy Belegboy
Adresse / Anfahrt
Mathystraße 20
76133 Karlsruhe
1x Adresse:

Hirschstraße 124
76137 Karlsruhe


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Gründung 1975
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-08-19:
Änderung der Geschäftsanschrift: Mathystraße 20, 76133 Karlsruhe. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.07.2016 aus ihrem Vermögen den Teilbetrieb "Steuerberatungsbüro" auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Z&R KG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 706871) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-01-12:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.10.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.10.2016 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SysCommConsult - Gesellschaft für EDV-Systeme und -Communication mbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 106169) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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