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Happy Pizza GmbH

Gastronomie, Fast-Food-Restaurant, Seidnitz..., Gouda-Käse, Leubnitz-Neuostra, Vorstadt, Gruna, Uhr Liefergebiete, Striesen
Adresse / Anfahrt
Ullersdorfer Hauptstraße 12
01454 Radeberg
3x Adresse:

Schilfweg 1
01237 Dresden


Bischofsweg 3
01097 Dresden


Johannes-Brahms-Straße
01259 Dresden


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 2 Mitarbeiter
Gründung 1998
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-03-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.12.2020. Geschäftsanschrift: Hauptstr. 12, 01454 Radeberg. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung, Verkauf und Lieferung von Speisen und Getränken sowie sonstigen Lebensmitteln aller Art insbesondere Pizza und Erfrischungsgetränke zum Verzehr an Ort und Stelle oder außer Haus, Betrieb von Gaststätten, sowie Einräumung von Lizenzen einschließlich Franchising. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Schramm, Alexander, Moritzburg, *06.06.1976, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-06-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals zur Ausgliederung im Wege der Aufnahme um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Änderung der Geschäftsanschrift: Ullersdorfer Hauptstr. 12, 01454 Radeberg. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 18.03.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Erklärung des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag das Vermögen als Ganzes von der Happy-Pizza Systemzentrale - Franchiseunternehmen & Filialbetrieb DD-Neustadt e.K. mit dem Sitz in Radeberg (Amtsgericht Dresden, HRA 11209) übernommen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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