2016-05-31: Vertretungsregelung: Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Einem alleinvertretungsbefugten Geschäftsführer kann die Befugnis erteilt werden Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft zu schließen. Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Bruhns, Harald, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft zu schließen.
2016-09-12: Kapital: 220.000,00 EUR.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2016 ist das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung mit der Endres Bruhns GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 136738 B) um 120.000,00 EUR auf 220.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) geändert worden.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-09-29: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Endres Bruhns GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 136738 B durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-01-18: Firma: Harald Bruhns GmbH.
Prokura: Hänsel, Bernd, *01.09.1952, Nuthetal, Einzelprokura.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.10.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 1 .
2019-06-18: Zweigniederlassung errichtet: Harald Bruhns GmbH, 13407 Berlin, Montanstraße 6, 13407 Berlin.
Geschäftsführer: Seite, Christoph, *11.01.1969, Friedrichsruhe, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten,
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft zu schließen.
Prokura: Feix, Florian, *17.09.1983, Berlin, Einzelprokura
2021-06-29: Nicht mehr Geschäftsführer: Seite, Christoph. Prokura: Marklewitz, Jens-Volker, *31.05.1980, Lüchow , Einzelprokura. Motzkus, Madeleine-Nicole, geb. Madaus, *11.01.1971, Pritzwalk, Einzelprokura., Nicht mehr Prokurist: Hänsel, Bernd. Nicht mehr Prokurist: Feix, Florian
2022-05-09: Nicht mehr Prokurist: Marklewitz, Jens-Volker