2008-01-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2007. Gegenstand: Planung und Durchführung von Straßenbau-, Tief- und Erdbauarbeiten, Handel mit Baumaterialien, Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Klein, Harald, Grünkraut, *07.01.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-06-25: Bestellt als Geschäftsführer: Schlieder, Ole Jörn, Bodnegg, *21.05.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-01-29: Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
2013-03-12: Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 ( Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 75.000,00 EUR EUR auf 100.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 100.000,00 EUR.
2020-08-10: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 31.07.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Rohrleitungsbau Ravensburg GmbH", Grünkraut (Amtsgericht Ulm HRB 730960) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-03-29: Nicht mehr Geschäftsführer: Schlieder, Ole Jörn, Bodnegg, *21.05.1967. Einzelprokura: Schlieder, Brigitte, Bodnegg, *17.01.1973; Schweizer, Helga Maria, Amtzell, *02.08.1961.