2016-02-01: Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinsame Ausübung als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater einschließlich aller nach der Wirtschaftsprüferordnung und dem Steuerberatungsgesetz erlaubten Leistungen mit der Maßgabe, dass die Berufsausübung gegenüber dem einzelnen Mandanten allein Sache des jeweiligen Partners ist, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes vereinbart wird. Vorbehaltsaufgaben nimmt die Partnerschaft nicht wahr. Die Partnerschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen mit den Berufsgesetzen und Standesrichtlinien in Einklang stehen. Jeweils zwei Partner vertreten gemeinsam. Partner: Harren, Heinz-Josef, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Wassenberg, *24.08.1950; Harren-Trachte, Birgit Anna, Steuerberaterin, Wirtschaftsprüferin, Wassenberg, *05.12.1979, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.