2013-09-12: Der Verein ist mit dem Sportverein Zschocken 1959 e.V. mit Sitz in Hartenstein ( Amtsgericht Chemnitz, VR 70399 ) als weiterem übertragenden Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2013 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 10.05.2013 auf den Sportverein Hartenstein-Zschocken e.V. mit dem Sitz in Hartenstein (Amtsgericht Chemnitz, VR 3012 ) zur Neugründung verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des neuen Rechtsträgers am 06.09.2013. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.