2005-01-17: Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2004 hat die Änderung des § 2 (Unternehmensgegenstand) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von elektrotechnischen Artikeln aller Art.
2014-01-02: Der mit der IFINA Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Porta Westfalica (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 10885) abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag vom 28.07.2004 ist durch Vertrag vom 20.11.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2013 hat zugestimmt.
2020-03-20: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2019 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der PTR Hartmann GmbH mit dem Sitz in Werne verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft.
2020-04-06: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2019 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der PTR Hartmann GmbH mit dem Sitz in Werne verschmolzen.Die Verschmelzung wurde am 02.04.2020 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen . Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.