2018-08-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.07.2018. Geschäftsanschrift: Industriestraße 2, 97789 Oberleichtersbach. Zweigniederlassung/en mit abweichender Firma: DIGOL Energieservice Zweigniederlassung der Hartmann Energie GmbH, 98574 Schmalkalden. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Mineralöl- und chemischen Produkten und Produkten der Wärmetechnik, die Bereitstellung und Lieferung von Wärme, der Umschlag, die Einlagerung, Lagerung, Auslagerung, Mischung, Be- und Aufarbeitung von Mineralölen, Derivaten, sonstigen Flüssigkeiten, Gasen und anderen Produkten der Energiewirtschaft, und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 455.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Eingetreten: Geschäftsführer: Kraushaar, Markus, Freigericht, *22.10.1966; Tiedemann, Volker, Scharnebeck, *07.11.1970, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der Hartmann Energie GmbH C&o KG, mit dem Sitz in Oberleichtersbach .
2018-10-25: Die Gesellschaft hat am 16.10.2018 mit der Petronord GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Hamburg als herrschender Gesellschaft einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 16.10.2018 zugestimmt.
2019-08-06: Die Hartmann Energie Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Oberleichtersbach ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 9.7.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.