2007-10-10: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tage das einzelkaufmännische Unternehmen, firmierend unter Hartmut Hamelmann e.K. mit Sitz in Dörverden (Amtsgericht Walsrode HRB 200344) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2012-12-04: Geschäftsanschrift: Lohdamm 4, 27313 Dörverden. Geschäftsführer: Hamelmann, Andre, Dörverden, *03.08.1988, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hamelmann, Kathrin, Dörverden, *12.03.1987. Die Gesellschafterversammlung hat am 06.11.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 74.435,41 auf EUR 100.000,00 zu erhöhen und hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) sowie die Neufassung vorzunehmen.
2018-08-23: 100.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung hat am 06.11.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 74.435,41 auf EUR 100.000,00 aus Gesellschaftsmitteln zu erhöhen und hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) sowie die Neufassung vorzunehmen.