2008-08-19: Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.08.2008 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Scheler, Magnus, Bad Orb, *22.09.1963 unter der Firma Magnus Scheler e.K. in Bad Orb (Amtsgericht Hanau HRA 92571) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.
2008-08-27: Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 19.08.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.