2019-04-10: Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 23.07.2018 mit dem einzelkaufmännischen Unternehmen "Forstdienst Hartung e.K." mit dem Sitz in Arnstadt ist durch Aufhebung zum 31.03.2019 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.