2007-08-27: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2007 und der Gesellschafterversammlung der Firma Licht- und Kraftwerke Seesen/Harz Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom 03.08.2007 mit der Licht- und Kraftwerke Seesen/Harz Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Seesen/Harz (Amtsgericht Braunschweig HRB 110826) als übertragender Rechtsträger verschmolzen.
2007-08-27: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.08.2007 Teile des Vermögens derVersorgungsbetriebe Seesen/Harz Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Seesen/Harz (Amtsgericht Braunschweig HRB 110827) im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2009-10-28: Geschäftsanschrift: Lasfelder Straße 10, 37520 Osterode. Registerstelle von Amts wegen angepasst, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Harz Energie Verwaltungs-GmbH eingetragen, Osterode (Amtsgericht Göttingen HRB 130968). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.02.2009 und der Gesellschafterversammlung der Harz Energie Netz GmbH vom 18.02.2009 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Harz Energie Netz GmbH mit Sitz in Osterode am Harz (Amtsgericht Göttingen HRB 200234) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2010-09-30: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2010 Teile des Vermögens der Versorgungsbetriebe Seesen/Harz, Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Seesen/Harz (Amtsgericht Braunschweig HRB 110827) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2010-09-30: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.09.2010 (Amtsgericht Braunschweig HRB 110827) wirksam geworden.