2009-01-12: Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2008 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde u.a. geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: Harzer Verkehrsbetriebe GmbH (HVB). Geschäftsanschrift: Dornbergsweg 7, 38855 Wernigerode. Neuer Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens einschließlich seiner Tochterunternehmen ist die Errichtung und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Gelegenheitsverkehrs mit Verkehrsmitteln aller Art. en.
2010-10-25: Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.
2011-07-13: Personenbezogene Daten ergänzt: Geschäftsführer: Nitschke, Eckhardt, Wernigerode, *28.12.1949. Die Halberstädter Bus-Betrieb GmbH mit dem Sitz in Halberstadt (Amtsgericht Stendal HRB 104539) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-10-11: Personenbezogene Daten ergänzt: Geschäftsführer: Nitschke, Eckhardt, Wernigerode, *28.12.1949. Die Halberstädter Bus-Betrieb GmbH mit dem Sitz in Halberstadt (Amtsgericht Stendal HRB 104539) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-08-05: Die Q-Bus-Nahverkehrsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Ballenstedt (Amtsgericht Stendal HRB 104216) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.7.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.
2016-06-02: Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2016 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde der Gegenstand des Unternehmens geändert. Neuer Gegenstand: Der Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb der Grenzen des Kreisgebietes des Landkreises Harz inklusive ein- bzw. ausbrechender Linien sowie des Gelegenheitsverkehrs mit Verkehrsmitteln aller Art.