2007-06-18: Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2007 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 8 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Klinikum Dorothea Christiane Erxleben Quedlinburg GmbH.
2008-01-02: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hecht, Hans-Volkhard, Quedlinburg, *22.06.1944. Bestellt: Geschäftsführer: Kullik, Wolfram, Quedlinburg, *19.04.1953, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Infolge Umschreibefehler bisher nicht eingetragene Prokura erloschen: Dr. Boldt, Otto, Quedlinburg, *07.10.1945.
2012-06-04: Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Redemann, Peter, Blankenburg (Harz) OT Heimburg, *13.08.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-06-20: Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 143.500,00 EUR auf 2.700.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Harz-Klinikum Wernigerode-Blankenburg GmbH mit dem Sitz in Werniderode und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde u.a. geändert: Firma, Gegenstand, Geschäftsführung sowie Stammkapital. Neue Firma: Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben Quedlinburg GmbH. Neuer Gegenstand: Der Betrieb und die Unterhaltung von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Ausbildungsstätten und anderen Einrichtungen der Gesundheits- und Altenfürsorge, einschließlich sonstigen Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe, ferner der Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung und Rehabilitation Kranker und Behinderter. Betrieb anderer Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, einschließlich Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben. 2.700.000,00 EUR. Die Harz-Klinikum Wernigerode-Blankenburg GmbH mit dem Sitz in Wernigerode (Amtsgericht Stendal HRB 107036) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-06-25: Firma von Amts wegen berichtigt, nun: Neue Firma: Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben GmbH.