2015-12-18: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Gegenstand der Partnerschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner, der Steuerberater ist, vertritt einzeln. Partner, die nicht Steuerberater sind, vertreten die Partnerschaft gemeinsam mit einem Partner, der Steuerberater ist. Partner: Hascher, Eberhard, Steuerberater, Kronberg/Ts., *03.01.1959; Matthäi, Marius, Steuerberater, Frankfurt am Main, *24.07.1981.