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Hase Kaminofenbau GmbH
54294 TrierDE
1x Adresse:
Alte Ommerbornstraße 8
51789 Lindlar
Alte Ommerbornstraße 8
51789 Lindlar
mind. 17 Mitarbeiter
13x HR-Bekanntmachungen:
2007-03-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: HASE Fachgeschäfte GmbH.
2007-04-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: HASE Feuerhaus GmbH.
2008-04-14:
Bestellt als Geschäftsführer: Blasius, Katharina, Trier, *26.09.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura geändert; nun: Einzelprokura: Blasius, Heide, Trier, *25.01.1949.
2015-04-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: Blasius, Katharina, Trier, *26.09.1976; Blasius, Walter, Trier, *04.04.1945. Bestellt als Geschäftsführer: Blasius, Eva Maria, Trier, *11.01.1986, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.03.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.03.2015 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.03.2015 mit der Hase Feuerhaus Filderstadt AG mit Sitz in Filderstadt verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-06-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.03.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.03.2015 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.03.2015 mit der Hase Feuerhaus Oberursel AG mit Sitz in Oberursel verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-10-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR auf 250.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung beschlossen. Neues Stammkapital: 250.000,00 EUR.
2016-10-24:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2016 einen Teil des Vermögens der Hase Kaminofenbau GmbH mit Sitz in Trier (Amtsgericht Wittlich HRB 1839) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-11-14:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.11.2016 wirksam geworden.
2016-11-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie eine Änderung in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Neue Firma: Hase Kaminofenbau GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Öfen, Kaminöfen und Ofenzubehör für Feuerstellen in Haus und Garten.
2017-04-11:
Prokura erloschen: Cordel, Georg, Trier, *15.01.1961. Einzelprokura: Blasius, Walter, Trier, *04.04.1945.
2017-07-26:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der HASE FIREPLACES S.A., einer nach den Gesetzen des Großherzogtums Luxembourg errichteten und bestehenden Société Anonyme mit dem Sitz in Wasserbillig, Großherzogtum Luxemburg (Geschäftsanschrift: 4, Grand-Rue, L-6630 Wasserbillig), eingetragen im Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg unter B140051, als übertragender Gesellschaft mit der Hase Kaminofenbau GmbH, einer nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland errichteten und bestehenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Sitz in Trier, Bundesrepublik Deutschland (Geschäftsanschrift: Niederkircher Straße 14, 54294 Trier), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter HRB 4937, als übernehmender Gesellschaft eingereicht worden. Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: a) Die Hase Kaminofenbau GmbH unterliegt deutschem Recht, so dass § 122j UmwG keine Anwendung findet. Den Gläubigern der Hase Kaminofenbau GmbH als der übernehmenden Gesellschaft ist nach § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Hase Kaminofenbau GmbH nach § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Hase Kaminofenbau GmbH unter deren Geschäftsanschrift Niederkircher Straße 14, 54294 Trier geltend zu machen, unter genauer Bezeichnung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung. b) An der Hase Kaminofenbau GmbH ist die Hase Holding GmbH zu 100% als alleinige Gesellschafterin beteiligt. Die Hase Kaminofenbau GmbH hat mithin keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen. c) Die Gläubiger der HASE FIREPLACES S.A. als der übertragenden Gesellschaft sowie der Hase Kaminofenbau GmbH als der übernehmenden Gesellschaft, deren Forderungen vor der Veröffentlichung der Verschmelzung gemäß Art. 273 des Luxembourger Gesetzes vom 10. August 1915 bezüglich Handelsgesellschaften begründet wurden, können gemäß Art. 268 des Luxembourger Gesetzes vom 10. August 1915 bezüglich Handelsgesellschaften ungeachtet einer gegensätzlichen Vereinbarung innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung bei dem für einstweilige Verfügungen zuständigen Vorsitzenden Richter (Kammer für Handelssachen) des Bezirksgerichts, in dessen Bezirk die HASE FIREPLACES S.A. ihren Sitz hat, d.h. beim Magistrat du Tribunal d'Arrondissement de et à Luxembourg, siégeant en Matière commercial, Bâtiment CO, Cité judiciaire - L-2080 Luxembourg, die Bestellung von ausreichenden Sicherheiten für fällige und noch nicht fällige Forderungen beantragen, sofern die Verschmelzung die Sicherheiten der Gläubiger verringern würde. d) An der HASE FIREPLACES S.A. ist die Hase Kaminofenbau GmbH zu 100% als alleinige Gesellschafterin beteiligt. Die HASE FIREPLACES S.A. hat mithin keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen. e) Vollständige kostenfreie Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte können die Gläubiger unter folgender Anschrift kostenlos einholen: Rechtsanwalt Daniel Bura bei Dr. Gottschalk Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Europaallee 20, D-66113 Saarbrücken und/oder Harald Strelen bei taxINvest GmbH, 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach.
2017-08-30:
Weiterhin, nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis, Geschäftsführer: Najera, Fernando Diaz, Trier, *04.11.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-03-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 28.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2017 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.09.2017 mit der HASE FIREPLACES S.A. mit Sitz in Wasserbillig/Luxemburg verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-03-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: HASE Fachgeschäfte GmbH.
2007-04-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: HASE Feuerhaus GmbH.
2008-04-14:
Bestellt als Geschäftsführer: Blasius, Katharina, Trier, *26.09.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura geändert; nun: Einzelprokura: Blasius, Heide, Trier, *25.01.1949.
2015-04-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: Blasius, Katharina, Trier, *26.09.1976; Blasius, Walter, Trier, *04.04.1945. Bestellt als Geschäftsführer: Blasius, Eva Maria, Trier, *11.01.1986, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.03.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.03.2015 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.03.2015 mit der Hase Feuerhaus Filderstadt AG mit Sitz in Filderstadt verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-06-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.03.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.03.2015 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.03.2015 mit der Hase Feuerhaus Oberursel AG mit Sitz in Oberursel verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-10-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR auf 250.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung beschlossen. Neues Stammkapital: 250.000,00 EUR.
2016-10-24:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2016 einen Teil des Vermögens der Hase Kaminofenbau GmbH mit Sitz in Trier (Amtsgericht Wittlich HRB 1839) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-11-14:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.11.2016 wirksam geworden.
2016-11-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie eine Änderung in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Neue Firma: Hase Kaminofenbau GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Öfen, Kaminöfen und Ofenzubehör für Feuerstellen in Haus und Garten.
2017-04-11:
Prokura erloschen: Cordel, Georg, Trier, *15.01.1961. Einzelprokura: Blasius, Walter, Trier, *04.04.1945.
2017-07-26:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der HASE FIREPLACES S.A., einer nach den Gesetzen des Großherzogtums Luxembourg errichteten und bestehenden Société Anonyme mit dem Sitz in Wasserbillig, Großherzogtum Luxemburg (Geschäftsanschrift: 4, Grand-Rue, L-6630 Wasserbillig), eingetragen im Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg unter B140051, als übertragender Gesellschaft mit der Hase Kaminofenbau GmbH, einer nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland errichteten und bestehenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Sitz in Trier, Bundesrepublik Deutschland (Geschäftsanschrift: Niederkircher Straße 14, 54294 Trier), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter HRB 4937, als übernehmender Gesellschaft eingereicht worden. Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: a) Die Hase Kaminofenbau GmbH unterliegt deutschem Recht, so dass § 122j UmwG keine Anwendung findet. Den Gläubigern der Hase Kaminofenbau GmbH als der übernehmenden Gesellschaft ist nach § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Hase Kaminofenbau GmbH nach § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Hase Kaminofenbau GmbH unter deren Geschäftsanschrift Niederkircher Straße 14, 54294 Trier geltend zu machen, unter genauer Bezeichnung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung. b) An der Hase Kaminofenbau GmbH ist die Hase Holding GmbH zu 100% als alleinige Gesellschafterin beteiligt. Die Hase Kaminofenbau GmbH hat mithin keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen. c) Die Gläubiger der HASE FIREPLACES S.A. als der übertragenden Gesellschaft sowie der Hase Kaminofenbau GmbH als der übernehmenden Gesellschaft, deren Forderungen vor der Veröffentlichung der Verschmelzung gemäß Art. 273 des Luxembourger Gesetzes vom 10. August 1915 bezüglich Handelsgesellschaften begründet wurden, können gemäß Art. 268 des Luxembourger Gesetzes vom 10. August 1915 bezüglich Handelsgesellschaften ungeachtet einer gegensätzlichen Vereinbarung innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung bei dem für einstweilige Verfügungen zuständigen Vorsitzenden Richter (Kammer für Handelssachen) des Bezirksgerichts, in dessen Bezirk die HASE FIREPLACES S.A. ihren Sitz hat, d.h. beim Magistrat du Tribunal d'Arrondissement de et à Luxembourg, siégeant en Matière commercial, Bâtiment CO, Cité judiciaire - L-2080 Luxembourg, die Bestellung von ausreichenden Sicherheiten für fällige und noch nicht fällige Forderungen beantragen, sofern die Verschmelzung die Sicherheiten der Gläubiger verringern würde. d) An der HASE FIREPLACES S.A. ist die Hase Kaminofenbau GmbH zu 100% als alleinige Gesellschafterin beteiligt. Die HASE FIREPLACES S.A. hat mithin keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen. e) Vollständige kostenfreie Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte können die Gläubiger unter folgender Anschrift kostenlos einholen: Rechtsanwalt Daniel Bura bei Dr. Gottschalk Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Europaallee 20, D-66113 Saarbrücken und/oder Harald Strelen bei taxINvest GmbH, 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach.
2017-08-30:
Weiterhin, nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis, Geschäftsführer: Najera, Fernando Diaz, Trier, *04.11.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-03-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 28.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2017 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.09.2017 mit der HASE FIREPLACES S.A. mit Sitz in Wasserbillig/Luxemburg verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.