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Hassdenteufel & Kasakow OHG

GRABMALE, Steinbildhauermeister, Humes..., Steinbildhauerei, Steinmetz, exclusiv
Adresse / Anfahrt
In der Humes 3a
66346 Püttlingen
1x Adresse:

Gartenstraße 46
66740 Saarlouis


Kontakt
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-07-25:
(Die Herstellung und der Vertrieb von Grabdenkmälern sowie die Durchführung sämtlicher Natursteinarbeiten und sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: In der Humes 3a, 66346 Püttlingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Haßdenteufel, Uwe, Püttlingen, *05.08.1965; Kasakow, Wilhelm Michael gen. Willi, Saarlouis, *21.10.1962, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-09-05:
Firma geändert, nun: Neue Firma: Hassdenteufel & Kasakow OHG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2013 mit der Hassdenteufel & Kasakow GmbH mit dem Sitz in Püttlingen (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 75131) als übertragendem Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.