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HatzConsult GmbH

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Adresse / Anfahrt
Roßmarkt 21
60311 Frankfurt am Main
1x Adresse:

Zeil 109
60313 Frankfurt am Main


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2018-11-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.10.2018. Geschäftsanschrift: Taunusanlage 1, 60329 Frankfurt am Main. Gegenstand: Betrieb einer Online-Plattform zur Vermittlung von Informationen und Kontakten zum Studium in Deutschland. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hatz, Nikolas Felix Ernst, Frankfurt am Main, *07.11.1989, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-04-02:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Rossmarkt 21, 60311 Frankfurt am Main.

2020-01-06:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hatz, Sonja Elisabeth, Frankfurt am Main, *16.07.1989.

2020-05-14:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Zeil 109, 60313 Frankfurt am Main.

2021-01-28:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Hatz Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-01-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: HatzConsult GmbH. Neuer Gegenstand: Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume; Wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung, Wohnimmobilienverwalter- Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentürmern im Sinne der §§ 1 Abs. 2, 3, 5, 6 des WEG oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne von § 549 BGB, darüber hinaus Verwaltung von Immobilien, sowie Beratungstätigkeiten und das Anbiten von Dienstleistungen wie Trainings, Coachings, Mentoring, die Planung und Durchführung von Veranstaltungen (Seminare, Workshops, etc.) in den Bereichen Tourismus, Bildung und Dienstleistung. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Hatz, Nikolas Felix Ernst, Darmstadt, *07.11.1989, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der HatzConsult GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 114943) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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