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Haubold Druck & Medien GmbH

Marke, Budgetteufel, Chaosqualle..., Produktivschädlinge, Termindrücker, Blauer Kreativling, Bonus Minus, Confusia Captis
Adresse / Anfahrt
Stodieks Bogen 1
32584 Löhne
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-05-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2015 mit Änderung vom 20.04.2016 in § 1 . Geschäftsanschrift: Stodieks Bogen 1, 32584 Löhne. Gegenstand: Herstellung von Druckereierzeugnissen aller Art und der Handel mit diesen Produkten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Haubold, Marcus, Bünde, *12.03.1967; Haubold, Jörg, Löhne, *12.03.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-07-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Haubold Druck OHG mit Sitz in Löhne beschlossen. 26.000,00 EUR.

2016-07-06:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.01.2016 mit der Haubold Druck OHG mit Sitz in Löhne (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRA 8806) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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