2021-02-10: Partnerschaft. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Hauck, Martin, Steuerberater, Gersheim, *22.07.1959; Hauck, Simon, Steuerberater, Gersheim, *12.02.1989, jeweils einzelvertretungsberechtigt.