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Haus Abendfrieden gGmbH

Seniorenzentrum, Führungen, Bewohner..., Bewohnerinnen, schriftlich, Betriebsgesellschaft, Quartiersbüro, Tandems
Adresse / Anfahrt
Dieckerstraße 65
46047 Oberhausen
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2005-03-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziffer 5 und § 17 Ziffer 2 beschlossen. 1. Betrieb eines Altenheims Haus Abendfrieden, Dieckerstraße 65 in Oberhausen. Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher Art errichten oder betreiben und sich an anderen Körperschaften beteiligen, soweit dies dem Zweck der Gesellschaft dienlich und diesen zu fördern geeignet ist. Die Einrichtungen der Gesellschaft stehen hilfesuchenden Menschen ohne Rücksicht auf Rasse, Nationalität und Glauben offen. Die Gesellschaft und ihre Einrichtungen werden in parktischer Betätigung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche betrieben. Die Mitglieder der Organe der Gesellschaft sowie die Geschäftsführer und alle in den Einrichtungen der Gesellschaft tätigen und leitenden Personen sollen derEvangelischen Kirche angehören. Die anderen Mitarbeiter sollen einer Kirche angehören, die zur Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen gehört. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die der Förderung der Einrichtungen und ihre Betriebe dienlichsind. 2. Die Gesellschaft verfolgt durch die Unterhaltung ihrer Einrichtung unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke, insbesondere die Förderung der Alterspflege. 3. Der vorgenannten Zwecke werden praktisch wie folgt realisiert: Betrieb des Hauses Haus Abendfrieden in Oberhausen zur Aufnahme von alten, kranken und pflegebedürftigen Menschen. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5. Die Gesellschafter dürfenkeine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. 6. Die Verwendung der Mittel der Gesellschaft erfolgt nur für satzungsmäßige Zwecke. 7. Durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Verfügung darf niemand begünstigt werden. Bei Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft erhält der Gesellschafter nicht mehr als den eingezahlten Kapitalanteil und den Gemeinwert der von ihm geleisteten Sacheinlagen zurück. 8. Die Gesellschaft wird Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche im Rheinland und ist dadurch dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen.

2015-09-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3.1 und 3.2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen; ferner wurde § 8 und § 11.2 (Die Gesellschafterversammlung) geändert. Neuer Unternehmensgegenstand: die Unterhaltung von Alten- und Pflegeeinrichtungen und die Betreuung und Unterstützung von Personen, die aufgrund ihres Alters, körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind und insbesondere der Betrieb des Altenheims Haus Abendfrieden, Dieckerstraße 65 in Oberhausen. Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher Art errichten oder betreiben und sich an anderen Körperschaften beteiligen, soweit dies dem Zweck der Gesellschaft dienlich und diesen zu fördern geeignet ist. Die Einrichtungen der Gesellschaft stehen hilfesuchenden Menschen ohne Rücksicht auf Rasse, Nationalität und Glauben offen. Die Gesellschaft und ihre Einrichtungen werden in praktischer Betätigung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche betrieben. Die Mitglieder der Organe der Gesellschaft sowie die Geschäftsführer und alle in den Einrichtungen der Gesellschaft tätigen und leitenden Personen sollen der Evangelischen Kirche angehören. Die anderen Mitglieder sollen einer Kirche angehören, die zur Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen gehört. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die der Förderung der Einrichtungen und ihrer Betriebe dienen. Zweck der Gesellschaft sind die Förderung der Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens und andere Hilfsdienste für Bedürftige und sozial Schwache, die aufgrund ihres Alters körperlichen, geistigen, seelischen Zustands oder ihrer finanziellen Situation auf die Hilfe anderer angewiesen sind, Der Zweck des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch a. den Betrieb, die Unterhaltung und Förderung von Einrichtungen der Stationären Altenhilfe und insbesondere durch den Betrieb des Altenheims Haus Abendfrieden, Dieckerslraße 65 in Oberhausen zur Aufnahme von alten, kranken und pflegebedürftigen Menschen b. die ideelle und materielle Unterstützung von Bedürftigen, die auf Hilfe anderer angewiesen sind, insbesondere durch die Beschaffung von Spenden und Mitteln, c. das Angebot von Wohnforrnen, die auf die speziellen Bedürfnisse älterer Mensen zugeschnitten insbesondere das so genannte betreute Wohnnen d. die Gewährung von Hilfen für bedürftige ältere Menschen, wenn eine besondere Notlage dies rechtfertigt.

2021-05-31:
Bestellt als Geschäftsführer: Schwechten, Hans Philipp, Mülheim an der Ruhr, *21.09.1982, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-10-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 3 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiterhin wurde § 7 geändert. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neue Firma: Haus Abendfrieden gGmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie die Betreuung und Unterstützung von Personen, die aufgrund ihres Alters, körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind und insbesondere der Betrieb des Altenheims Haus Abendfrieden in Oberhausen auf kirchlich diakonischer Grundlage. Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher Art errichten oder betreiben und sich an anderen Körperschaften beteiligen, soweit dies dem Zweck der Gesellschaft dienlich und diesen zu fördern geeignet ist. Die Einrichtungen der Gesellschaft stehen hilfesuchenden Menschen ohne Rücksicht auf Rasse, Nationalität und Glauben offen. Die Gesellschaft und ihre Einrichtungen werden in praktischer Betätigung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche betrieben. Die Mitglieder der Organe der Gesellschaft sowie die Geschäftsführer und alle in den Einrichtungen der Gesellschaft tätigen und leitenden Personen sollen der Evangelischen Kirchen angehören. Die anderen Mitglieder sollen einer Kirche angehören, die zur Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen gehört. Nicht mehr Geschäftsführer: Bergmann, Josef G., Alpen, *29.09.1958.

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