Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Haus Elisabeth Caritas Dillenburg gGmbH

Haustechnik, Schriftgröße Kontrast, Sprachtechnologien..., Hospizdienst, Seniorenheim, Dementenwohngruppe, Hospizarbeit
Adresse / Anfahrt
Rolfesstraße 30-40
35683 Dillenburg
Kontakt
19 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 19 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-03-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Rolfesstraße 40, 35683 Dillenburg. Gegenstand: (1) Der Gesellschaft obliegt in Erfüllung caritativer Aufgaben der katholischen Kirche a) die Förderung der Altenhilfe, b) die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe angewiesen sind. (2) Die Gesellschaft und ihre Einrichtungen dienen dem gemeinsamen Werke christlicher Nächstenliebe als Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben deshalb ihren Dienst im Sinne und in der Erfüllung der sich daraus ergebenden allgemeinen und besonderen Dienstverpflichtungen zu leisten. (3) Das Angebot der Gesellschaft umfasst die Erbringung von Leistungen der stationären und ambulanten Altenhilfe und Pflege. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb des Hauses Elisabeth als katholische Einrichtung sowie entsprechender Hilfs-, Versorgungs- und Nebenbetriebe. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bittermann, Peter, Haiger, *26.08.1970. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "Haus Elisabeth Caritas Dillenburg e.V. " mit dem Sitz in Dillenburg (Amtsgericht Wetzlar, VR 2408). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-01-20:
Von Amts wegen ergänzt, nun: Gesellschaftsvertrag vom 22.10.2010 mit Änderung vom 08.02.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Haus Elisabeth Caritas Dillenburg gGmbH. Neuer Gegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt in Erfüllung caritativer Aufgaben der katholischen Kirche ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens. Die Gesellschaft kann darüber hinaus auch andere Körperschaften, die als steuerbegünstigten Zweck die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Erziehung und Volks- und Berufsbildung sowie der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen zum Gegenstand des Unternehmens haben, fördern (Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO in der aktuell geltenden Fassung). (3) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Erbringung von Leistungen der stationären und ambulanten Altenhilfe, Pflege und Betreuung durch das Haus Elisabeth. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern; insbesondere darf die Gesellschaft gleichgerichtete Unternehmen errichten, erwerben und / oder, sich an ihnen beteiligen. Soweit die Gesellschaft ihre Ziele nicht selbst verfolgt, kann sie sich zur Zweckerfüllung einer Hilfsperson i. S. des § 57 Abs. 1 S. 2 AO in der jeweils gültigen Fassung bedienen.

Marketing