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Haus Margarethenhof GmbH & Co. KG

Hotelresort, Orb, ÖFFNUNGSPERSPEKTIVE..., BAB, Main-Kinzig-Kreis, Radrouten, Übernachtung/Frühstück
Adresse / Anfahrt
Kurparkstraße 31
63619 Bad Orb
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-11-20:
(der Betrieb eines Hotels mit entsprechenden gastronomischen Anlagen. Die Gesellschaft ist berechtigt, vorhandene Räumlichkeiten im Rahmen der Hotelbelegung, Appartementvermietung oder der Dauervermietung an fremde Dritte zu nutzen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kurparkstr. 31, 63619 Bad Orb. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten; hat die Gesellschaft nur einen persönlich haftenden Gesellschafter, vertritt dieser die Gesellschaft alleine. Persönlich haftender Gesellschafter: Margarethenhof Verwaltungs GmbH, Bad Orb (Amtsgericht Hanau HRB 94577), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-03-07:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.11.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Stock, Manfred, Bad Orb, *23.06.1937 unter der Firma Pension Haus Margarethenhof, Inhaber: Manfred Stock in Bad Orb (Amtsgericht Hanau HRA 11376) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitigen Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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