2005-12-15: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2005 mit der Kur- und Diätsaft-Vertriebs-GmbH mit Sitz in Unkel/Rhein (AG Montabaur HRB 12138) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-07-03: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Mauss, Johannes Heinrich, Bonn, *22.03.1968; Dr. Ruttkat, Axel, Rheinbreitbach, *26.03.1964. Einzelprokura: Dr. Stoffel, Karl, Rheinbreitbach, *15.02.1964.
2008-08-27: Prokura erloschen: Dr. Stoffel, Karl, Rheinbreitbach, *15.02.1964.
2009-03-04: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Haschke, André, Meiningen, *16.09.1974; Scherf, Gundbert, Bornheim, *05.02.1959.
2013-07-04: Änderung der Geschäftsanschrift: Rabenhorststr. 1, 53572 Unkel.
2014-08-06: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2014 mit der Rotbäckchen-Vertriebs GmbH mit Sitz in Unkel (Amtsgericht Montabaur HRB 11031) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-02-18: Prokura erloschen: Maus, Johannes Heinrich, Bonn, *22.03.1968.
2016-05-24: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Weishaupt, Peter, Bonn, *08.04.1966.