2007-02-28: Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2007 hat beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 370,81 auf EUR 51.500,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern. Dieselbe Gesellschafterversammlung hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer 1 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 3 (Geschäftsjahr), § 12 Ziffer 1 (Gesellschafterversammlung), § 14 Buchstabe d) (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), § 15 Ziffer 2 (Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung) und § 21 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Betrieb des Altenheims "Haus am Buchenhain" in Mönchengladbach-Rheydt. In Erfüllung dieses Zwecks darf das Unternehmen insbesondere den "Verein für Innere Mission Rheydt" fördern.
2015-08-13: Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 18 Ziffer 2. beschlossen.
2022-03-22: Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2019 hat die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer 2 , in § 3 Ziffer 2 und Ziffer 4 (Gemeinnützigkeit), in § 7 Ziffer 1 und 2 sowie die Hinzufügung von Ziffer 3, 4 und 5 (Geschäftsführung), in § 9 Buchstaben a) und b) (Zuständigkeit des Gesellschafterausschusses), in § 10 die Änderung der Ziffer 4, 9, 11 und 12 sowie die Neufassung der Ziffern 6 und 7 (Innere Ordnung des Gesellschafterausschusses), in § 11 Ziffer 1 und 3 (Beirat), in § 12 Ziffer 1 sowie die Streichung der Ziffer 2 (Gesellschafterversammlung), in § 13 die Änderung der Ziffer 1, die Neueinfügung der Ziffer 3, wodurch die bisherigen Ziffern 3 und 4 zu Ziffern 4 und 5 wurden (Einberufung der Gesellschafterversammlung), in § 16 Satz 3 und 5 (Protokollierung) sowie die Neufassung des § 17 (Zustimmungserfordernis) beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so ist dieser allein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB partiell befreit für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen, mehreren oder allen Geschäftsführern kann die Befugnis zur Alleinvertretung erteilt werden. Die Vertretungsberechtigten sind von den Beschränkungen des § 181 BGB partiell befreit für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen. Darüber hinaus können Geschäftsführer für jedes einzelne, konkrete Rechtsgeschäft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.