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Haus der Küchen - Köhler KG

Möbelhaus, Foetz Rue, LU..., Intercuisines, Traumküche, Pfadnavigation, Interküchen
Adresse / Anfahrt
Auf dem Sand 4
67547 Worms
4x Adresse:

An der Fohlenweide 22
67112 Mutterstadt


Industriestraße 10
67269 Grünstadt


Schillerstraße 2-8
54329 Konz


Schillerstraße 4-6
54329 Konz


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-08-18:
(Zweck der Gesellschaft ist der Handel mit Wohneinrichtungen insbesondere mit Küchen einschließlich aller damit einhergehenden Leistungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Auf dem Sand 4, 67547 Worms. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Köhler, Winfried Hermann, Worms, *22.04.1953. Einzelprokura: Köhler, Nikolai, Worms, *18.05.1978.

2011-08-23:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.07.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 25.07.2011 das von dem Einzelkaufmann Winfried Hermann Köhler, Worms, geboren am 22.04.1953, unter der Firma "Haus der Küchen + Eßräume Winfried Köhler" in Worms (Amtsgericht Mainz, HRA 11203) betriebene Unternehmens als Ganzes, abgesehen von dem aus der Ausgliederungsbilanz nicht hervorgehenden Vermögen (insbesondere Beteiligungsvermögen), im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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