2020-07-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2020. Geschäftsanschrift: Rosenstraße 31, 72351 Geislingen. Gegenstand: Übernahme von Tätigkeiten in der Alten- und Krankenpflege sowie in der Betreuung, insbesondere die Führung eines ambulanten Pflegedienstes, einer Wohngruppe für Intensivpflegepatienten und einer Tagespflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführerin: Corovic, Zorica, geb. Nikolic, Geislingen, *25.07.1986, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-09-25: Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Das Stammkapital ist im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Die Einzelkauffrau Zorica Corovic, *25.07.1986, Geislingen hat als Inhaberin der Firma "Pflegedienst Sonnenblume e.K.", Rosenfeld (Amtsgericht Stuttgart HRA 736917) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.07.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-09-29: Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Pflegedienst Sonnenblume e.K.", Rosenfeld am 25.09.2020 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
2020-11-12: Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Änderung der Geschäftsanschrift: Mozartstraße 35/1, 72336 Balingen.