2009-11-04: Haus und Grund Sulzbachtal e.V., Sulzbach, (z. Hd. Herrn Dieter Gräber im Hause der Volksbank Sulzbachtalstr. 58, 66280 Sulzbach/Saar).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliedersammlung vom 14.06.2009 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.06.2009 mit Haus- und Grundeigentümerverein Altenwald-Hühnerfeld e.V. mit Sitz in Sulzbach (Amtsgericht Saarbrücken VR 4382) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.