2017-01-27: (Der Betrieb von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und alle damit zusammenhängende Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, den Betrieb oder Teile ihres Betriebes an nahe stehende Unternehmen zu verpachten oder in sonstiger Weise zur Nutzung zu überlassen und Betriebe mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise zu pachten. Im Übrigen ist die Gesellschaft befugt, alle Geschäfte durchzuführen oder Maßnahmen vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Zweigniederlassungen zu errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen und Organschaftsverhältnisse einzugehen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Nienburger Str. 3, 27211 Bassum. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: BM Verwaltungs-GmbH, Bassum (Amtsgericht Walsrode HRB 206405), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-09-10: Neue Firma: Haus zur Hache GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.08.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2018 und des Zustimmungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2018 das von der Einzelkauffrau Britta Müller, 02.06.1959 unter der Firma Britta Müller "Haus zur Hache" e.Kfr mit Niederlassung in Bassum-Neubruchhausen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wurde wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag. b) Die Firma ist geändert. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.