2012-08-07: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2012. Geschäftsanschrift: Marsweg 75, 90763 Fürth. Gegenstand des Unternehmens: die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern und Erwerbs- oder Nutzungsrechten sowie die Tätigkeit als Generalübernehmer. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Körner, Steffen, Fürth, *15.02.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-03-28: Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2013 hat zum Zweck der Ausgliederung und Übernahme des einzelkaufmännischen Unternehmens "Steffen Körner Hausfabrik e.K. mit Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRA 9918) aus dem Vermögen des Inhabers Steffen Körner die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.001,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 21.02.2013 sowie der Ausgliederungserklärung vom 21.02.2013 und Beschluss der Gesellschaft vom 21.02.2013 das einzelkaufmännische Unternehmen von der Steffen Körner Hausfabrik e.K. mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRA 9918) durch Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung wurde am 22.03.2013 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRA 9918). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.