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Hauskrankenpflege Eckert GmbH

Arzt, Behandlungspflege, Betreuung aller Pflegegrade..., Lebensnahe Betreuung
Adresse / Anfahrt
Dorfstraße 2a
14797 Kloster Lehnin
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-01:
Inländische Geschäftsanschrift: Dorfstraße 2a, 14797 Kloster Lehnin; Gegenstand: Die Pflege und Unterstützung von Personen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer: Eckert, Evelyne, *25.06.1956, Kloster Lehnin; Geschäftsführer: Reiß, Silvana, *11.07.1979, Kloster Lehnin; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.10.2020

2021-08-03:
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.03.2021 mit Änderung vom 26.05.2021 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des von Frau Evelyne Silvia Eckert als Inhaberin in Kloster Lehnin unter der Firma Hauskrankenpflege Eckert, Inh. Evelyne Eckert e.Kfr., eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRA 7770 P, betriebenen Unternehmens um 1.000 EUR auf 26.000 EUR sowie durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.03.2021 mit Änderung vom 26.05.2021 um weitere 1.000 EUR auf 27.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 . Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.03.2021 mit Änderung vom 26.05.2021 und der Gesellschafterbeschlüsse vom 24.03.2021 und 26.05.2021 das von Frau Evelyne Silvia Eckert, Kloster Lehnin als Inhaberin unter der Firma Hauskrankenpflege Eckert, Inh. Evelyne Eckert e. Kfr. in Kloster Lehnin, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRA 7770 P, betriebene Unternehmen übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird