2020-11-11: (Gegenstand des Unternehmens ist die Projektierung, Installation und Wartung von Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen, der Rohrleitungsbau einschließlich Isolierungen, Stahlbau sowie Spenglerarbeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gartenried 3, 92526 Oberviechtach. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Roth Energieversorgungs-Verwaltungs-GmbH, Oberviechtach (Amtsgericht Amberg HRB 5940), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-08-10: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß und nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags vom 02.08.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2021 und Ausgliederungserklärung des Einzelkaufmanns, Roth, Hubert, Oberviechtach, *18.11.1965, vom 02.08.2021 das unter der Firma Hubert Roth Spenglerei e.K. mit Niederlassung in Oberviechtach betriebene Unternehmen -mit Ausnahme der zum Sonderbetriebsvermögen des Einzelkaufmanns bei der Gesellschaft, Haustechnik Roth GmbH & Co. KG mit Sitz in Oberviechtach (Amtsgericht Amberg HRA 3871), gehörenden Gegenstände (insbesondere Grundbesitz)- von dem Einzelkaufmann Roth, Hubert, Oberviechtach, *18.11.1965, übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.