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Hausverwaltung Böhler Immobilien KG

Gewerbeverwaltung, Wohnungsangebote, Mietverwaltung..., Weg-Verwaltung, Immobilienvermittler, Lennestadt und Märkischer, Südsauerland, Immobilienbranche
Adresse / Anfahrt
Kölner Straße 9
57439 Attendorn
1x Adresse:

Truchseßgasse 4
57439 Attendorn


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-01-09:
(Die Vermittlung des Abschlusses und des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Hausverwaltungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Truchseßgasse 4 a, 57439 Attendorn. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Böhler, Robert, Attendorn, *08.08.1954, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-09:
Vertretung von Amts wegen angepasst, weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: Böhler, Robert, Attendorn, *08.08.1954, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31. Juli 2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Robert Böhler, geb. am 08.08.1954, wohnhaft in Attendorn unter der Firma Hausverwaltung Robert Böhler e.K. in Attendorn (Amtsgericht Siegen, HRA 9397) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.