2006-04-05: Nicht mehr Geschäftsführer: Lorke, Werner, Dipl. Physiker, Neu Isenburg, *06.02.1954.
2012-08-17: Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Münster sowie die Umfirmierung beschlossen. Des weiteren wurde die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstand sowie die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Haver NIAGARA GmbH. Münster. Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Str. 6, 48153 Münster. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Fertigung, der Verkauf und Service von Maschinen und maschinellen Anlagen, insbesondere von Aufbereitungsmaschinen und -anlagen sowie die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Maschinen und maschinellen Anlagen der Aufbereitungstechnik. Bestellt als Geschäftsführer: Grotjohann, Peter, Münster, *29.04.1964. Nicht mehr Geschäftsführer: Haver, Walter, Dipl.-Ing., Oelde, *25.08.1952; Haver, Walter, Dipl. Ing., Oelde, *25.08.1952.
2012-10-16: Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals zum Zwecke der Ausgliederung um EUR 470.000,00 auf EUR 500.000,00 beschlossen. Das Stammkapital beträgt nunmehr: 500.000,00 EUR.
2012-10-16: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2012 Teile des Vermögens der Haver & Boecker Holding GmbH (Teilbetrieb Aufbereitungstechnik) mit Sitz in Oelde (Amtsgericht Münster HRB 7128) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.