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Hawle Treppenlifte GmbH

Anlagen & Einrichtungen, Aufzüge, Auslandsvertretungen..., Plattformlifte, Wartung/Reparatur, Industriegebiet, Kurvige
Adresse / Anfahrt
Am Bacherbusch 1
53809 Ruppichteroth
1x Adresse:

Lohen 2
83395 Freilassing


Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Gründung 1967
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-07-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2009 mit Nachtrag vom 20.07.2009. Geschäftsanschrift: Obere Feldstr. 11, 83395 Freilassing. Gegenstand des Unternehmens: Service, Vertrieb und Montage von Treppenliften, Scootern und Aufzügen. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist ferner die Anmietung und Vermietung von Mobilien und Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Spieler, Monika, Saaldorf-Surheim, *05.02.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-02-19:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Lohen 2 a, 83395 Freilassing. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Spieler, Monika, Freilassing, *05.02.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-10-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 14.500,00 EUR und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 39.500,00 EUR.

2017-07-28:
Beim Handelsregister des Amtsgericht Traunstein wurde am 26.07.2017 der Entwurf eines Verschmelzungsplans betreffend die Verschmelzung der Hawle Treppenlifte Limited mit dem Sitz in 69 Great Hampton Street, Birmingham, West Midlands B 18 6EW, Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, unter Company No. 05095654, als übertragende Gesellschaft auf die Hawle Treppenlifte GmbH mit dem Sitz in Freilassing, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 19298, als übernehmende Gesellschaft eingereicht. Die gemäß § 122d Satz 2 UmwG bekannt zu machenden Angaben haben folgenden Inhalt: 1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (122d Satz 2 Nr. 2 und 3 UmwG):- die Hawle Treppenlifte Limited mit dem Sitz in 69 Great Hampton Street, Birmingham, West Midlands 8 18 6EW, Großbritannien, eine Private limited Company nach englischem Recht, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, unter Company No. 05095654, als übertragende Gesellschaft sowie - die Hawle Treppenlifte GmbH mit dem Sitz in Freilassing, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 19298, als übernehmende Gesellschaft. 2. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Hawle Treppenlifte Limited auf die Hawle Treppenlifte GmbH die folgenden Rechte zu (122d Satz 2 Nr. 4 UmwG): a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Hawle Treppen- lifte GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Hawle Treppenlifte GmbH unter deren Geschäftsanschrift 83395 Freilassing, Lohen 2a, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sacher oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadenersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft kommt eine Sicherheitsleitung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Hawle Treppen- lifte Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist. Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Da vorliegend die übertragende Gesellschaft eine 100%-ige Tochtergesellschaft der übernehmenden Gesellschaft ist, existieren bei der übertragenden Gesellschaft keine Minderheitsgesellschafter und erübrigen sich somit Ausführungen zu deren etwaigen Rechten auf angemessene Abfindung. Da die übernehmende Gesellschaft aus selbigem Grund im Zuge der Verschmelzung keine Geschäftsanteile gewährt, erübrigen sich Ausführungen zum Recht auf Nachbesserung des Umtauschverhältnisses. d) Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können jederzeit kostenlos bei der Hawle Treppenlifte GmbH unter der Anschrift 83395 Freilassing, Lohen 2a, angefordert werden.

2018-05-08:
Die HAWLE TREPPENLIFTE LIMITED mit dem Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.09.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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