2008-02-28: HAYDN e-plan GmbH & Co. KG, Passau (Heininger Str. 60, 94036 Passau, Fortführung des einzelkaufmännischen Unternehmens HAYDN e-plan mit dem Sitz in Passau). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: HAYDN e-plan Verwaltungs GmbH, Passau (Amtsgericht Passau HRB 7330).
2008-03-18: HAYDN e-plan GmbH & Co. KG, Passau (Heininger Str. 60, 94036 Passau, Fortführung des einzelkaufmännischen Unternehmens HAYDN e-plan mit dem Sitz in Passau). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: HAYDN e-plan Verwaltungs GmbH, Passau (Amtsgericht Passau HRB 7330).
2008-05-28: Die HAYDN e-plan OHG mit dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau HRA 12041) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.03.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-07-24: Firma geändert, nun: Haydn Ingenieure GmbH & Co. KG. Die Haydn Energie Consult GmbH mit dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau HRB 5637) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-05-25: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hofbauer, Daniela, Ruhstorf an der Rott, *30.07.1980.