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Hebold bad.design GmbH

Badsanierung, Badausstellung, Baddesign..., Badaustellung, Badrenovierung, Badstudio und Badeinrichter, Badeinrichter und Badstudio, Komplettbäder, Kleinbäder, Duschen
Adresse / Anfahrt
Bautzner Straße 67
04347 Leipzig
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2018-01-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2017. Geschäftsanschrift: Bautzner Straße 67, 04347 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Badstudios mit Planung, Verkauf und Einbau von Komplettbädern und Badausstattung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hebold, Sven, Borsdorf, *17.04.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-09-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR.

2019-02-08:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 30.08.2018 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag das Vermögen als Ganzes von der Hebold Badstudio Leipzig e.K. mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 18045) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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