2008-03-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.01.2008. Gegenstand: -die Förderung von geistig und/oder körperlich behinderten Menschen, insbesondere durch die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen, die geistig und/oder körperlich behinderte Menschen fördern (z.B. durch die gesundheitliche, persönliche oder berufliche Betreuung) oder durch die Errichtung, Unterhaltung oder Verwaltung deraratiger Einrichtungen; - die Unterstütztung der medizinischen Forschung, insbesondere durch die Unterstützung oder Initiierung von Forschungsprojekten, Studien, Seminaren oder sonstigen Lehrveranstaltungen, wobei jedoch sichergestellt werden muss, dass die Ergebnisse der Allgemeinheit zugute kommen (z.B. durch Veröffentlichung in allgemein zugänglichen Quellen), - die Förderung von mathematisch, technisch und naturwissenschaftlich hochbegabten Schülern, Studenten und Graduierten im Rahmen von strukturierten Programmen, wie z.B. Auslandsstipendien, Seminaren, Lehrveranstaltungen oder die Finanzierung von Studiengängen (auch postgraduierten Studiengängen) einschließlich der Übernahme damit verbundener Kosten (z.B. Honorare für Professoren oder sonstige Gelehrte); - die finanzielle und ideelle Unterstützung sozialer Einrichtungen, inbesondere zur Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens durch fallweise Kapitalzuwendungen oder Beratung (auch durch Übernahme der Honorare für externe Berater); - die Errichtung eines Personalfonds für Universitäten zur Zahlung leistungsbezogener Zuwendungen an lehrende oder forschende Bedienstete mathematischer, technischer oder naturwissenschaftlicher Fachrichtungen. Die jeweilige Universität soll grundsätzlich die zweckgerichtete oder ethische Verwaltung des ihr so zukommenden Personalfonds mit der Maßgabe ausüben, dass die Mitwirkung der jeweiligen Landesbehörden an einer Entscheidung über die Mittelverwendung gering zu halten ist. Die von der Gesellschaft gefröderten Projekte sollen hauptsächlich auf nationaler Ebene mit einem deutlichen Schwerpunkt in Baden-Württemberg liegen. - Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere verwirklicht durch (i) die Verwendung von Erträgen und (ii) den Erlösen aus der Verwertung der Substanz des der Gesellschaft zugewendeten Vermögens und (iii) die Verwendung des Vermögens der Gesellschaft selbst für die in Absatz 2 genannten Ziele und die Art ihrer Verwirklichung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Sind mehr als zwei Geschäftsführer bestellt, vertreten drei gemeinsam. Bestellt als Geschäftsführer: Bleich, Uwe, Hemsbach, *14.08.1960; Schauer, Horst-Bodo, Angelbachtal, *08.01.1958. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. h.c. Hector, Hans-Werner, Weinheim, *17.01.1940; Hector, Josefine, geb. Blasius, Weinheim, *12.06.1939, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-09-18: Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Hector Stiftung II gemeinnützige GmbH.
2011-04-21: Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 14 (Auflösung der Gesellschaft, Liquidation) beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Huegelstraße 49, 69469 Weinheim.
2018-10-25: Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 2 und § 6 (Beirat) beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Gegenstand geändert; nun: a) die Förderung von geistig und/oder körperlich behinderten Menschen, insbesondere durch die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen, die geistig und/oder körperlich behinderte Menschen fördern (z.B. durch die gesundheitliche, persönliche oder berufliche Betreuung) oder durch die Errichtung, Unterhaltung oder Verwaltung deraratiger Einrichtungen; b) die Unterstützung der medizinischen Forschung, insbesondere durch die Unterstützung oder Initiierung von Forschungsprojekten, Studien, Seminaren oder sonstigen Lehrveranstaltungen, wobei jedoch sichergestellt werden muss, dass die Ergebnisse der Allgemeinheit zugute kommen (z.B. durch Veröffentlichung in allgemein zugänglichen Quellen), c) die Förderung von mathematisch, technisch und naturwissenschaftlich hochbegabten Schülern, Studenten und Graduierten im Rahmen von strukturierten Programmen, wie z.B. Auslandsstipendien, Seminaren, Lehrveranstaltungen oder die Finanzierung von Studiengängen (auch postgraduierten Studiengängen) einschließlich der Übernahme damit verbundener Kosten (z.B. Honorare für Professoren oder sonstige Gelehrte); d) die finanzielle und ideelle Unterstützung sozialer Einrichtungen, inbesondere zur Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens durch fallweise Kapitalzuwendungen oder Beratung (auch durch Übernahme der Honorare für externe Berater); e) die Errichtung eines Personalfonds für Universitäten zur Zahlung leistungsbezogener Zuwendungen an lehrende oder forschende Bedienstete mathematischer, technischer oder naturwissenschaftlicher Fachrichtungen. Die jeweilige Universität soll grundsätzlich die zweckgerichtete oder ethische Verwaltung des ihr so zukommenden Personalfonds mit der Maßgabe ausüben, dass die Mitwirkung der jeweiligen Landesbehörden an einer Entscheidung über die Mittelverwendung gering zu halten ist. f) die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Natur- und Ingenieurswissenschaften, Mathematik, Informatik und Medizin sowie der Psychologie, soweit interdisziplinär psychologische Aspekte berücksichtigt werden sollen, insbesondere durch die Unterstützung, Organisation und/oder Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Projekten und von Forschungsvorhaben, die Gewährung von Stipendien und Preisen und die Gewährung von Fördermitteln für die Vergabe von Preisen für Leistungen auf diesen Gebieten. Die von der Gesellschaft geförderten Projekte sollen hauptsächlich auf nationaler Ebene mit einem deutlichen Schwerpunkt in Baden-Württemberg liegen. - Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere verwirklicht durch (i) die Verwendung von Erträgen und (ii) den Erlösen aus der Verwertung der Substanz des der Gesellschaft zugewendeten Vermögens und (iii) die Verwendung des Vermögens der Gesellschaft selbst für die in Absatz 2 genannten Ziele und die Art ihrer Verwirklichung.