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Hedegger GmbH & Co KG

Möbelhaus, Einrichtungsberatern, Schreinermeistern..., Willy-Brandt-Platz, Ratschlägen, Wohnkonzepte, Impulsen, Innenarchitekten
Adresse / Anfahrt
Silostraße 33a
65929 Frankfurt am Main
1x Adresse:

Friedensstraße 1
60311 Frankfurt am Main


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-02-18:
(Gegenstand des Unternehmens ist Fertigung, Vertrieb, Lieferung und Moantage von Möbeln und Einrichtungsgegenständen und sonstigen Accessoires sowie Einrichtungsberatung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Silostraße 33 a, 65929 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Hedegger Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 113928), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementärin und der Gesellschaft abzuschließen.

2019-10-23:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Josef Hedegger, Liederbach am Taunus, *13.08.1951 unter der Firma Hedegger Inh. Josef Hedegger e.Kfm. in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 23055) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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