2018-02-23: Hehne Verwaltungs GmbH, Büdelsdorf (Amtsgericht Kiel, HRB 19296 KI); Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft
2018-09-17: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2018 nebst Ergänzung vom 30.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.07.2018 und 30.08.2018 das aus dem Vermögen des Inhabers ausgegliederte Unternehmen P. Hehne Werbetechnik e.K., Büdelsdorf, (Amtsgericht Kiel, HRA 9877 KI) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.