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Dorfstraße 41
74405 Gaildorf
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3x HR-Bekanntmachungen:

2018-12-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.11.2018 mit Änderung vom 17.12.2018. Geschäftsanschrift: Dorfstraße 41, 74405 Gaildorf. Gegenstand: Der Versandhandel mit Waren aller Art, insbesondere industrielle Versandverpackungen und Kartonagen, Bürobedarf und Schreibwaren, Garten- und Baumarktprodukte, Verbindungstechnik und Heimwerkerbedarf, Elektronik samt Zubehör. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Baus, Mirko, Oberrot, *11.07.1970; Müller, Artur, Crailsheim, *07.11.1982, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-07-15:
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.05.2019 zum Zwecke der Ausgliederung mit Artur Müller als Inhaber der Firma "Artur Müller e.K.", Gaildorf um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Müller, Artur, Crailsheim, *07.11.1982 hat als Inhaber der Firma "Artur Müller e.K.", Gaildorf das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.05.2019 und des Versammlungsbeschlusses vom 03.05.2019 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-07-30:
Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Artur Müller e.K.", Gaildorf am 25.07.2019 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.