2007-06-01: Bestellt als Geschäftsführer: Heicks, Christian, Kleve, *16.10.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-09-25: Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 2 und 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 100,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Heicks Backshop GmbH & Co. KG mit Sitz in Kleve (Amtsgericht Kleve, HRA 882) beschlossen. Neues Stammkapital: 31.000,00 EUR.
2017-09-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2017 mit der Heicks Backshop GmbH & Co. KG mit Sitz in Kleve (Amtsgericht Kleve, HRA 882) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.