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Heiko Burchard Versicherungs- und Finanzierungsmakler GmbH

Vermittlerregister, Gewerbeerlaubnis
Adresse / Anfahrt
Markt 2
08134 Wildenfels
1x Adresse:

Weststraße 16
08134 Wildenfels


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2013-12-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.11.2013 mit Nachtrag vom 11.12.2013. Geschäftsanschrift: Weststraße 16, 08134 Wildenfels. Gegenstand des Unternehmens: Vermittlung von Versicherungen und Darlehen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Burchard, Heiko, Wildenfels, *01.10.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-08-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zweck der Übernahme des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Heiko Burchard Finanzdienstleistungen e.K. mit Niederlassung in Wildenfels (Amtsgericht Chemnitz HRA 4154) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme und die Änderung der Ziffer III (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Einzelprokura: Giesecke, Sven, Wildenfels, *26.06.1979.

2014-08-14:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 12.08.2014 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens Heiko Burchard Finanzdienstleistungen e.K. mit Niederlassung in Wildenfels (Amtsgericht Chemnitz HRA 4154) als Ganzes übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 14.08.2014. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.