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Heil Service GmbH

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Am Hildegardisquell 1
65385 Rüdesheim am Rhein
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2x HR-Bekanntmachungen:

2019-03-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.02.2019. Geschäftsanschrift: Am Hildegardisquell 1, 65385 Rüdesheim am Rhein. Gegenstand: die Projektentwicklung von Immobilien und Photovoltaikanlagen sowie deren Herstellung, Vermietung, deren Verkauf und Serviceleistungen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heil, Rainer, Geisenheim, *12.04.1962; Heil, Jürgen, Rüdesheim am Rhein, *16.02.1964; Heil, Thomas, Rüdesheim am Rhein, *03.05.1965, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 3.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Heil Wirtschaftsgütervermietungs OHG mit Sitz in Rüdesheim am Rhein und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und die Streichung des § 5 (Geschäftsanteile) beschlossen. Neues Stammkapital: 33.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Heil Wirtschaftsgütervermietungs OHG mit dem Sitz in Rüdesheim am Rhein (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 11188) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 20.12.2021 Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.