2010-02-03: Dieser Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des Vereins Heimatmuseum Debstedt e.V. in Debstedt (Amtsgericht Tostedt VR 200107) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2009 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 18.05.2009 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 18.05.2009. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.